Re: Bregenz - Graz: Alpen ohne zuviel Straßenlärm?

Posted by: veloträumer

Re: Bregenz - Graz: Alpen ohne zuviel Straßenlärm? - 08/07/13 12:52 PM

In Antwort auf: gerold
In Antwort auf: Pierrot

Und hier habe ich noch eine Frage: Dort kann man ja auf ein paar Höhenmeter verzichten, wenn man kurz nach dem Stausee links abbiegt und die, lt. meiner Karte, für KFZ gesperrte Straße über Lahn wählt. Was ist hier schöner, der Gerlospass, oder diese kleine Straße? Ist die jd von Euch gefahren?


Du meinst die alte und steile Gerlosstraße - ich bin sie vor ein paar Jahren bergauf gefahren und da war sie für KFZ noch nicht gesperrt, auf meiner aktuellen Straßenkarte ist sie aber auch schon als gesperrt eingezeichnet. Die Straße ist aussichtsreich (nicht schwer in der Gegend), steil und hat nicht immer den besten Asphalt, aber müsste problemlos mit dem Rad fahrbar sein. Die neue Straße ist eine Mautstraße und breit ausgebaut und sie führt an den Krimmler Wasserfällen vorbei. Wenn die dich nicht interessieren, nimm die alte Straße.

Gute Fahrt !

Das kann ich so weitgehend unterstreichen. Schneller bist du aber über die neue Gerlosstraße unten. Ich bin wie Gerold die alte Passtraße von Osten aufgefahren (2007), ebenso noch ein paar früher die neue (2003, ohne die Krimmler Fälle von nah zu betrachten). Landschaftlich ist die alte Straße eindeutig schöner. Generell würde ich allerdings immer von Osten nach Westen fahren. Auf der Westseite wirst du eine lange Strecke haben, die kaum ansteigt, zudem ohne Aussicht ist und sehr schattig (okay, jetzt bei dem Sommer ist das ja von Vorteil). Ab Gerlos ist dann eher offenes Gelände und "alpig". Das Zillertal zwischen Jenbach und Zell/Ziller ist auch nicht so prickelnd, ganz flach, weite Auenwiesen und auch recht viel Gewerbebetriebe, auf der Straße entsprechend Verkehr. Man könnte natürlich als "kleinen" Umweg die Zillertaler Höhenstraße nehmen. grins Die Tour mit der alten Gerlosstraße findest du hier (Achtung, je nach PC könnte das Laden der vielen Bilder dauern! Relevante Etappe: 2.10.).