Re: Fahrrad Mitnahme F/D mit TGV/ICE ???

Posted by: Velo 68

Re: Fahrrad Mitnahme F/D mit TGV/ICE ??? - 01/14/25 03:44 PM

In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: kaman
Bekommt man denn nach Frankreich bei der DB überhaupt ein Durchgangsticket ?
Für Fahrten mit dem TGV bekommt ja ein SNCF-Ticket.
Was meinst du mit "Durchgangsticket"? Man kann bei der DB sowohl Tickets für die grenzüberschreitenden Verbindungen als auch für innerfranzösische Verbindungen kaufen (beides ohne Fahrradmitnahme!). Bei den grenzüberschreitenden Verbindungen sind das zumindest äußerlich normale DB-Tickets, also z.B. auch im Navigator abrufbar. Wie das bei innerfranzösischen Verbindungen aussieht, würde mich auch interessieren, insbesondere wie es dabei mit den Fahrgastrechen bei Umsteigeverbindungen aussieht. Welche Ansprüche an wen hat man, wenn man z.B. Straßburg-Toulouse mit Umsteigen in Paris bei der DB bucht und der Anschluss in Paris wegen Verspätung bei der Ankunft verpasst wird?

Der „Durchgangsfahrscheine“ ist das Konzept des einziger Fahrschein (für Menschen und NICHT für Fahrräder) der vom Start bis zum Ziel der Reise gültig ist, egal mit welchen Bahngeselschaften man unterwegs ist.
Nur über so einen „ Durchgangsfahrscheine“ ist die Verantwortung für Entschädigungen und ggf. das Erstatten für Kosten für Ersatzfahrscheine unterwegs ( bei Zugbindung und Verfall des ursprünglichen Fahrschein wegen verpassten Anschlüssen) alleine beim Verkaufer.

Das Konzept wird von der EU gepucht und von den verschiedenen Bahngeselschaften unterschiedlich schnell umgesetzt, die DB scheint hier schneller zumsein als die verschiedenen Bahngeselschaften in F…

Grundsätzlich gilt, dass man versuchen sollte den Grossteil der Reise bei einem „Verkaufer“ (Internetprotal der Staatsbahnen) zu kaufen, da mann nur dann Chancen hat, auf Rückerstattung.
Wenn man in Frankreich aber einen Anschluss verpasst, lass ich 2024 irgendwo, dass nur die jeweilige Bahngesellschaft für ihr Teilstück Entschädigumgspflichtig ist und für verpasse Anschlüsse besteht keine Haftung…
Zu Beachten ist in F noch, dass die TGVs von verschiedenen „Gesellschaften“ betrieben werden, die in starker Konkurrenz zueinander stehen. Die TER Zügen werden von den Regionen geführt. Bei Entschädigungsanträgen muss man sich hier an die entsprechende Region wenden, die das alle unterschiedlich handhaben… wein wein
Die all umfassende SNCF gibt es nicht mehr…
Bei der RENF ist es angeblich so, dass bei verpassten Anschlüssen nur entschädigt wird, wenn die Umsteigezeit im Fahrplan mit min. 30Min angegeben wird. Das Konzept der Umsteigeverbindung ist in Spanien auch kaum bekannt, man merkt, wenn man solche Fahrscheine kaufen möchte (zB AVE Lyon=>Barcelona).

Das Fahrrad ist im internationalen Verkehr noch vollkommen aussen vor.
Wer mit seinem Fahrrad einen internationale Anschlussverbindung verpasst, muss damit rechnen, dass der rechtliche Fahrschein verfällt und, sofern auf absehbare Zeit keine Fahrrad Plätze mehr verfügbar sind (bei obligatorischer Reservation), die Weiterfahrt abgebrochen werden muss…