... und am Ende der Einbahn (und auch innerhalb) gilt an der Kreuzung "Rechts-vor-Links" bzw. die Vorfahrtsschilder.
Eine undeutliche Vorfahrtsregelung am Beginn (aus Kfz.-Sicht) einer Einbahnstraße, aus der aus Gegenrichtung auch Radfahrer kommen dürfen, war oder ist wohl ein häufiger Fehler der örtlichen Behörden. Bei uns hat man die zunächst geltende Rechts-vor-links-Regel nach einiger Zeit bzw. einigen Unfällen abgeschafft und der querenden Straße grundsätzlich Vorfahrt gegeben.
Bernd