Posted by: Dergg
Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 03/02/20 11:51 AM
Du glaubst, Deine persönliche Freiheit wäre hier oder in Italien im Zweifelsfalle weniger eingeschränkt? Lies mal §28 Infektionsschutzgesetz:
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.