Posted by: Toxxi
Re: Transport Akkus von E- Bike - 04/12/17 10:18 AM
In Antwort auf: manfredf
Whiskey ist vielleicht nicht ausreichend leicht brennbar.
Das ist zumindest juristisch nicht der Punkt: Whisky gilt als Lebensmittel, genauso wie hochprozentiger Rum. Damit unterliegen sie grundsätzlich nicht dem Gefahrgutrecht, auch die 80%igen nicht. Und letztere brennen definitiv ziemlich gut.
In Antwort auf: manfredf
Aber vom Stöbern in amerikanischen Webshops weiß ich, dass Lösungsmittel ähnlich Waschbenzin nicht per Luftfracht versendet werden dürfen.
Die Branche, die das ganz besonders schwer getroffen hat, ist die Parfümindustrie. Parfüms bestehen oft aus (sehr) hochprozentigem Alkohol und gelten NICHT als Lebensmittel. Ergo: Das Gefahrgutrecht greift.
Die Freigrenze, unterhelb der das undeklariert als Mindestmenge verschickt werden darf, beträgt zur Zeit 30 ml. Übliche Flaschengrößen waren aber wohl mal 50 ml.

Vor 2 Jahren war die Freigrenze noch bei 1 Liter.