da sie ja weniger leisten, als sie könnten und es dank der Dynamo-Lampen die Festlegung und den Standard auf nur eine Stromstärke gibt
Der Strom wird vom Gesetzgeber nicht reguliert. So restriktiv, wie das oft angenommen wird, sind die StVZO-Regeln nicht. Gefordert werden doch nur eine Betriebsspannung mindestens 6V und eine Leistung von ebenso mindestens 3W. Der Strom von 0,5A bei voller Ausnutzung ergibt sich erstmal zwangsläufig durch das ohmsche Gesetz. Dass es LED-Leuchten geben könnte, deren Wirkungsgrad deutlich über dem von Glühlampen liegt, konnte bei der Festlegung der Mindestwerte niemand wissen. Weil die geforderte Leistung schon bei 10km/h anstehen sollte, haben die meisten Generatoren bei Reisegeschwindigkeit einen deutlichen Leistungsüberschuss.
Den Laderegler sparen geht, wenn Du laden willst, aber nicht. Oder willst Du mit konstanter Geschwindigkeit fahren, egal wie die Fahrbahnverhältnisse einschließlich Steigungen und Wind sind? Nochwas spricht gegen das Betreiben der Beleuchtung über Akkumulatoren: Kondensatoren sind als Stützspeicher für das Standlicht deutlich besser beim Wirkungsgrad.