Re: Schutzstreifen für Fahrräder

Posted by: Andreas

Re: Schutzstreifen für Fahrräder - 05/06/24 08:28 PM

Hallo,

In Antwort auf: veloträumer
Im Kontext des Textes ist aber auch klar, dass in dem Fall nur das Kfz den Schutzstreifen bei Bedarf befahren darf. Umgekehrt macht ja keinen Sinn

Ob der Text Sinn macht oder gar ergibt, ist irrelevant. Die Aufgabe des Verkehrsteilnehmer ist es nicht, zu raten, was gemeint sein könnte.

In Antwort auf: veloträumer
Ich glaube, ist eine alte Wunschregel, die schon lange nicht mehr ernsthaft verfolgt wird
So ist es. Die Behörden pfeifen schon lange auf viele Regeln der Verwaltungsvorschrift.

In Antwort auf: Falk
Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext kein »radeln« enthält, das noch immer bestehende Problem ist, dass das Fahren in Fahrspuren kein Überholen ist.
Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext keine »Fahrspuren« enthält, ist das nicht richtig. Der sogenannte Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und somit ist es immer ein Überholen – sogar wenn der »Radler« verkehrsbedingt wartet.

Spannender wird es, wenn der Pedalo auf einem Radweg ist, egal ob durch eine durchgezogene Linie abgeteilt (»Radfahrstreifen«) oder baulich getrennt.

Der ADFC sagt nein, aber ein Gutachten der Unfallforschung der Versicherer sagt ja.

Grüße
Andreas