Posted by: Andreas
Re: Schutzstreifen für Fahrräder - 05/06/24 05:21 PM
Hallo,
Und ich vermute, der Autor des Gesetzestextes hat versehentlich Fahrzeug statt Kraftfahrzeug geschrieben. Da steht m.E. eindeutig, dass der Streifen mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" befahren werden darf.
Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ergibt sich u.A. aus § 2 und der Formulierung zu Zeichen 250.
Das wäre unzulässig. Denn das Überholverbot ergibt sich aus der Überholregel und Verkehrszeichen dürfen nicht lediglich eine bereits bestehende Regel wiedergeben.
Grüße
Andreas
In Antwort auf: veloträumer
Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden
Und ich vermute, der Autor des Gesetzestextes hat versehentlich Fahrzeug statt Kraftfahrzeug geschrieben. Da steht m.E. eindeutig, dass der Streifen mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" befahren werden darf.
Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ergibt sich u.A. aus § 2 und der Formulierung zu Zeichen 250.
In Antwort auf: veloträumer
Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben
Das wäre unzulässig. Denn das Überholverbot ergibt sich aus der Überholregel und Verkehrszeichen dürfen nicht lediglich eine bereits bestehende Regel wiedergeben.
Grüße
Andreas